Für unsere sämtlichen Lieferungen gelten ausschließlich nachstehende Bedingungen. Abweichende oder zusätzliche Bedingungen des Bestellers sind für uns unverbindlich, und zwar auch dann, wenn wir im Einzelfall nicht widersprechen, es sei denn, wir erkennen sie schriftlich an; in diesem Fall haben sie nur Geltung für den jeweiligen Einzelvertrag.
Nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen; dies gilt nicht, wenn der Schaden von uns, unseren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten, Verrichtungs-/Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist oder eine Einstandsverpflichtung auch für einfach Fahrlässigkeit besteht, weil für das Vertragsverhältnis wesentliche Pflichten oder solche Pflichten verletzt sind, deren Nichterfüllung typischerweise Schäden an Leib und Leben mit sich bringt. Für einfache Fahrlässigkeit haften wir im Übrigen auch dann, wenn eine betriebliche Haftpflichtversicherung den Schaden abdeckt oder eine solche Versicherung für uns zumutbar hätte abgeschlossen werden können. Für den Fall, dass wir für einfache Fahrlässigkeit haften oder grobes Verschulden von Erfüllungs-/Verrichtungsgehilfen vorliegt, ist die Haftung auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens sowie des unmittelbaren Schadens beschränkt.
Beauftrage unseres Unternehmens, der Baustoffüberwachung sowie der obersten Bauaufsichtsbehörde sind berechtigt, während der Betriebsstunden jederzeit und unangemeldet die belieferten Baustellen zu betreten und Proben zu entnehmen.
Stand: 2021, Englert Beton GmbH, Industriestraße 5, 97618 Wülfershausen